22. Änderung des Flächennutzungsplans „PV-Müllerhof“ Öffentliche Bekanntmachung über die zweite erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 den Beschluss zur Offenlage der 22. Änderung des Flächennutzungsplans "PV-Müllerhof" gefasst.
„Der Ausschuss billigt die vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 20 "PV-Müllerhof" sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplans "PV-Müllerhof" und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem § 2 Abs. 2 BauGB und den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.“
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „PV-Müllerhof“ Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Hierzu soll eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt ist, mit einer Darstellung als sonstiges Sondergebiet versehen werden.
Die Frühzeitige Beteiligung fand in der Zeit vom 24.06. bis zum 24.07.2024 statt, die erste Offenlage in der Zeit vom 10.03. bis zum 10.04.2025, sowie die erneute verkürzte Offenlage in der Zeit vom 10.03. bis zum 10.04.2025 statt.
Durch die Bezirksregierung Köln wurde festgestellt, dass die Änderung des Flächennutzungsplans aufgrund eines formellen Fehlers in der Bekanntmachung der Offenlage sowie in der Planurlkunde nicht genehmigungsfähig ist. Daher ist es erforderlich die Offenlage erneut Durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist durch Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Die Veröffentlichung im Internet bzw. die Offenlage im Rathaus findet in folgendem Zeitraum statt:
18.12.2025 bis zum 21.01.2026
Der Planentwurf mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 einzusehen und können dort heruntergeladen werden.
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs 2 Satz 2 BauGB im Zeitraum der Offenlage während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr.
Stellungnahmen sollen auf elektronischen Weg abgegeben werden. Diese sind während der Veröffentlichungsfrist an planungsamtmuchde zu senden.
Bei Bedarf können diese auch während der Veröffentlichungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much vorgetragen oder abgegeben werden.
Folgende vorliegende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche Umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
• Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung zu Immissionsschutz, Natur-, Landschafts- und Artenschutz vom 08.07.2024, 10.04.2025 und 12.06.2025
• Stellungnahme des Aggerverbandes vom 02.07.2024, 19.03.2025 und 11.06.2025
• Stellungnahme der Kreisbauernschaft Bonn/Rhein-Sieg e.V. vom 12.07.2024
• Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 12.07.2024, 11.04.2025,
• Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz vom 28.06.2024, 13.03.2025
• Stellungnahme des Wasserverband vom 13.06.2024, 11.04.2025, 10.06.2025
• Stellungnahme des Wahnbachtalsperrenverband vom 25.06.2024, 02.06.2025,
• Stellungnahe des LVR f. Bodendenkmalpflege vom 02.04.2025
• Technische Untersuchung zum Nachweis einer Konversionsfläche vom 23.11.2023
Folgende verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen werden bekannt gemacht:
• Tiere, Pflanzen und deren biologische Vielfalt (Artenschutz),
• Fläche (Inanspruchnahme einer ehemaligen Deponie)
• Boden
• Wasser (Oberflächen- und Grundwasser, Niederschlagswasserbeseitigung), Luft und Klima
• Landschaft (Landschaftsbild /Ortsbild)
• Schutzgebiete
• die Belange der Bevölkerung, den Menschen und deren Gesundheit (Emissionen und Immissionen)
• Kultur- und sonstige Sachgüter (Kulturlandschaftsbereich)
• Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter und Wirkungsgefüge
• Erneuerbare Energien und deren sparsame und effiziente Nutzung
• Belange zum sachgerechten Umgang Abfälle und Abwässer
Hinweise
Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplansänderung nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung des Rats den Beteiligten mit.
Much, den 16.12.2025
Karsten Schäfer
Bürgermeister
MU13_FNP Planurkunde 05.2025.11.19
Umweltbericht 22.FNP-Änderung Much 20112025
2338 B-Plan PV-Anlage Much - Bestand 202024.11.25
2338 B-Plan PV-Anlage Much - EA-Plan - 2024.12.13
ASPII z. BPlan20 PVMüllerhof GemeindeMuch 19Mai2025
Landschaftspfl. Fachbeitrag B-Plan Nr. 20 PV-Müllerhof Much16052025
TU Konversionsfläche_PV Müllerhof
08072024_FNP Stellungnahme RSK
12072024_FNP Stellungnahme Kreisbauernschaft
12072024_Landwirtschaftskammer
02072024_FNP_Stellungahme Aggerverband
