Aufstellung der 35. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Much-Kutzbach“ Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Bau-gesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 den Beschluss zur Offenlage der 35. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Much-Kutzbach“ gefasst.
„Der Ausschuss beschließt die Aufstellung der 35. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Much-Kutzbach" im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Inn-entwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem. § 2 Abs. 2, §§ 3 und 4 Abs.4 BauGB.“
Ziel der 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Much-Kutzbach“ ist die Schaffung von Wohnraum im Rahmen der Nachverdichtung im Ort Much.
In der Zeit vom 28.10. bis 28.11.2024 erfolgte die 1. Offenlage der 35. Änderung des Be-bauungsplans Nr. 02 „Much-Kutzbach“.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeit-raum während der Offenlage vorzubringen.
Der Entwurf der 35. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Much-Kutzbach“bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung I, verkehrsrechtli-che Stellungnahme, Geotechnischer Bericht, Schallschutzgutachten, Stellungnahme Stark-regengefahren, sowie die umweltrechtlichen Stellungnahme aus der 1. Offenlage liegen in der Zeit vom
07.04. bis zum 12.05.2025
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie auf der Homepage einge-sehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allge-meinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr
Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwal-tung Much, Fachbereich 3, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Ge-meindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per Mail an planungsamt@much.de , vorgetragen oder abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unbe-rücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.
Much, den 07.04.2025
In Vertretung
Karsten Schäfer
Der Beigeordnete
Textl.Festsetzungen_2.Entwurf.pdf
Geotechnischer Bericht Versickerung.pdf
Verkehrsgutachten_inkl. Anlagen.pdf
Aggerverband_Stellungnahme.pdf
Wald und Holz_Mail_Stellungnahme.pdf
Wasserverband RSK_Stellungnahme.pdf
Telekom_Mail_Stellungnahme.pdf
WTV_Hydro_Gewässerschutz_Stellungnahme.pdf
Einzelhandelsverband_Stellungnahme.pdf
WTV_Dokumentation_Mail_Stellungnahme.pdf