Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 "KlimaQuartier südl. Dörrenbitze" Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 22 „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ gefasst:
„Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ sowie die 25. Änderung des FNP „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ im Parallelverfahren und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. §§ 3+4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken in der Nähe des Ortskerns Much als Klimaquartier.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der frühzeitigen Beteiligung vorzubringen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, ASP I, Verkehrstechnische Untersuchung (wird bis zur Offenlage noch erweitert) und Bodengutachten liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
24.02. bis zum 26.03.2025
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungs-gebäude Bövingen, Bövingen 148, Zimmer 15, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungs-frist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Aus-wirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 8.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 8.00 – 12.30 Uhr
freitags 8.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1
eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde-verwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, vorgebracht werden. Stel-lungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.
Much, den 12.02.2025
In Vertretung
Der Beigeordnete
Karsten Schäfer
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 "KlimaQuartier südl. Dörrenbitze"
Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Verlängerung des Auslegungszeitraums
Der Rat der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 22 „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ gefasst:
„Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ sowie die 25. Änderung des FNP „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ im Parallelverfahren und beauftragt die Ver-waltung die frühzeitige Beteiligung gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. §§ 3+4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken in der Nähe des Ortskerns Much als Klimaquartier.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans ist aus der beiliegen-den Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der frühzeitigen Beteiligung vorzubringen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, ASP I, Verkehrstechnische Untersuchung (wird bis zur Offenlage noch erweitert) und Boden-gutachten liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
24.02. bis zum 28.03.2025
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungs-gebäude Bövingen, Bövingen 148, Zimmer 15, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungs-frist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags
8.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags
8.00 – 12.30 Uhr
freitags
8.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1
eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde-verwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.
Much, den 10.03.2025
In Vertretung
Karsten Schäfer
Beigeordneter
Verkehrstechnische Untersuchung