Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 sowie der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 20.06.2023 folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ gefasst:
„Der Ausschuss billigt die vorgelegten Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 2 ff. BauGB durchzuführen.“
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken in der Nähe des Ortskerns Marienfeld. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8, Abs. 3 BauGB mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Much.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der frühzeitigen Offenlage vorzubringen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19.1, bestehend aus städtebaulchen Entwurf und Begründung Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
10.07. bis zum 10.08.2023
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Much, Hauptstr. 57, Flur des Fachbereiches 3 im 1. Stock, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 8.00 – 12.30 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 8.00 – 12.30 Uhr
freitags 8.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanungen/ eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.
Much, den 05.07.2023
Der Bürgermeister
(Norbert Büscher)