Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.11 1. Änderung "Erweiterung Krahm" Teil B Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.11 Teil B „Erweiterung Krahm“gefasst:
„Der Ausschuss billigt die vorgelegten Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.11 1. Änderung "Erweiterung Krahm" Teil B und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 2 ff. BauGB durchzuführen.“
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.11 1. Änderung "Erweiterung Krahm" Teil B ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken in der Nähe des Ortskerns Much.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der frühzeitigen Beteiligung vorzubringen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2.11 1. Änderung "Erweiterung Krahm" Teil B, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Bodengutachten liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
18.07. bis zum 19.08.2022
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Much, Hauptstr. 57, Flur des Fachbereiches 3 im 1. Stock, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun-gen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 8.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 8.00 – 12.30 Uhr
freitags 8.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.much.de/bauleitplanung eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Flächen-nutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.
Much, den 06.07.2022