Aufstellung der 3. Erweiterungssatzung für die Ortschaft Leverath Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 und 16.05.2023, sowie der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 20.06.2023 folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf zur 3. Erweiterung der Ortschaft „Leverath“ gefasst:

„Der Ausschuss/der Rat beschließt zusätzlich zum Beschluss vom 14.09.2017 das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Flächen Gemarkung Bennrath, Flur 23, Flurstück 9 und 19, sowie für die Fläche Flur 24, Flurstück durchzuführen.“

Ziel der Erweiterung ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken im Gemeindegebiet.

Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich. 

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der frühzeitigen Beteiligung vorzubringen.

Der Entwurf der 3. Erweiterungssatzung für die Ortschaft Leverath, bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

12.12.2023 bis zum 12.01.2024

offen und kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Much, Hauptstr. 57, Flur des Fachbereiches 3 im 1. Stock, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags 8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags  8.00 – 12.30 Uhr 

freitags 8.00 – 12.00 Uhr.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanungen eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.


Much, den 04.12.2023

Der Bürgermeister

Norbert Büscher

Planskizze Leverath

 

Lageplan

Textteil

Begründung