Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 den Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ gefasst.
Der Ausschuss billigt die vorliegenden Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken in der Nähe des Ortskerns Marienfeld. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8, Abs. 3 BauGB mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Much.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:
- Artenschutzprüfung Stufe I und II (ASP I + II) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von August 2024
- Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten
- Beschreibung des Vorhabens und relevanter Wirkfaktoren
- Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
- Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der betroffenen planungsrelevanten Arten
- Protokoll zur Artenschutzprüfung
- Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von Januar 2025
- Raumanalyse und Wirkungsprozesse
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
- Plankonforme Alternativen und Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
- Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung
- Geotechnischer Bericht
- Umweltrechtliche Stellungnahmen TÖB
- Starkregenbetrachtung
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“, bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung I + II, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Umweltbericht, geotechnische Bericht, schalltechnisches Gutachten, verkehrsplanerische Kurzstellungnahme, Starkregenbetrachtung, Unterlagen zur Erschließung und Entwässerung sowie die umweltrechtlichen Stellungnahmen der TÖB liegen in der Zeit vom
18.06. bis zum 28.07.2025
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 ab dem 18.06.2025 eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt@much.de , vorgetragen oder abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.
Much, den 10.06.2025
In Vertretung
Karsten Schäfer
Beigeordneter