Flächennutzungsplan

Entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen.

Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan nur verwaltungsinterne Rechtswirkung. Die Gemeinde hat ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Ziel dieser grundsätzlichen Verpflichtung der Gemeinde liegt darin, die Gemeinde anzuhalten, ihre städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage einer in sich stimmigen Grundkonzeption für das Gemeindegebiet zu steuern.

Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt der Flächennutzungsplan ebenfalls keine unmittelbare Rechtswirkung. Nähere Auskünfte zum Flächennutzungsplan erteilt der Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen; eine Terminabsprache wird empfohlen.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Much

Gemeinsam Much gestalten - informieren, inspirieren, mitgestalten.

Die Gemeinde Much bietet Ihnen mit PLAN-PORTAL ausführliche Informationen über das Planungsvorhaben „Neuaufstellung des Flächennutzungsplans“ und die Möglichkeit, sich mit Ihren Anregungen und Entwicklungsvorstellungen aktiv am laufenden Planungsprozess zu beteiligen.

Hier geht es zum Plan-Portal

Die Digitalisierung der Bauleitplanung der Gemeinde Much, verbunden mit der Darstellung auf der Homepage der Gemeinde, steckt noch im Anfangsstadium.
Begonnen nunmehr jetzt mit dem Flächennutzungsplan werden nach und nach die Ortslagenabgrenzungssatzungen nach § 34 BauGB sowie die Außenbereichssatzungen nach § 35 BauGB und abschließend sämtliche Bebauungspläne im Internet veröffentlicht. 

Bedienungshinweise zum Flächennutzungsplan

Legende zum Flächennutzungsplan

Kontakt

Fachbereich 3 "Gemeindeentwicklung und Bauen"
Ansprechpartner Herr Thomas Maffei
Tel:  02245 68-51
thomas.maffeisWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde