Kanalanschluss

Markus Staubach

Michael Hopf

Bei den meisten Baugrundstücken in der Gemeinde Much besteht die Möglichkeit eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation. Je nach Ortslage erfolgt der Anschluss an einen Mischwasserkanal (Schmutz- u. Regenwasser in einem Kanal) oder an einen Schmutzwasserkanal und ggfls. an einen Regenwasserkanal (Trennsystem).

Jeder Anschluss eines Neubaus an die öffentliche Kanalisation muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Grundstückseigentümer beantragt  Antrag auf Erteilung einer Kanalanschlussgenehmigung und durch die Gemeinderwerke genehmigt werden. 

Grundstücksanschlussleitungen (Leitungen von der öffentlichen Sammelleitung bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks) gehören zur öffentlichen Abwasseranlage. Bei Grundstücken, für die die Kanalanschlussbeitragspflicht nach dem 30.06.1996 entstanden ist oder entsteht, gehört auch der Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Abwasseranlage. 
Bei der Erstellung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlage sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN-Normen, das DWA-Regelwerk und die Entwässerungssatzung der Gemeinde Much zu beachten. 

Bevor die Rohrgräben verfüllt werden, ist eine Abnahme durch die Gemeindewerke erforderlich. 

Zeitweise können Hauptkanäle überlastet sein, z.B. bei extrem starken Niederschlägen. Ein Rückstau in den Kanälen kann sich dann bis auf die angeschlossenen Grundstücke auswirken. 

Schutz gegen Rückstau

Die Ursachen für Rückstau können extreme Niederschläge aber auch verstopfte Kanäle sein. Da das öffentliche Kanalnetz aus wirtschaftlichen Gründen nicht für jeden Extremregen ausgelegt wird, kann es bei besonders starken Niederschlägen zu Rückstau kommen. Aber auch unabhängig vom Wetter kann Rückstau im Kanal entstehen, wenn der Abfluss im öffentlichen Kanal oder in der privaten Leitung durch Verstopfung gestört ist.

In beiden Fällen kann das Abwasser durch unverschlossene Öffnungen Grundstücke und Gebäude überfluten. Das zurückgestaute Abwasser kann durch alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Öffnungen (z.B.: Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten, Duschen und Waschmaschinenanschlüsse) austreten. Besonders gefährdet sind Räume unterhalb des Straßenniveaus. Daher müssen rückstaugefährdete Bereiche (Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, Bild 1) gegen Rückstau geschützt sein. Dies liegt in der Verantwortung des Eigentümers.

Abwasser das oberhalb der Rückstauebene anfällt, ist mit freiem Gefälle in die Kanalisation zu entwässern.

In der Regel sind die rückstaugefährdeten Bereiche durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife gegen Rückstau zu sichern.

Die Rückstausicherung muss auf der Grundlage der konkreten baulichen Verhältnisse geplant und erstellt werden (DIN 1986-100).
Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte zu achten:

  • Welches Abwasser fällt an (Schmutz-, Regen- oder Mischwasser)?
  • Wie werden die rückstaugefährdeten Räume genutzt

Weitere Informationen erfahren Sie auf folgender Internetseite: www.buergerinfo-abwasser.de

Ich empfehle Ihnen, sich eingehend fachlich beraten zu lassen (Architekt, Fachplaner, Fachbetrieb für Heizung, Lüftung, Sanitär, Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft).