Aufstellung der 3. Erweiterungssatzung f Ortslage Leverath Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 den Beschluss zur Offenlage der 3. Erweiterungssatzung für die Ortslage Leverath gefasst.
„Der Ausschuss billigt die vorliegenden Planunterlagen zur 3. Erweiterungssatzung der Ortslage Leverath und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 2 Abs. 2 sowie der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB.“
Ziel der 3. Erweiterungssatzung für die Ortslage Leverath ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken im Gemeindegebiet.
In der Zeit vom 12.12.2023 bis zum 12.01.2024 erfolgte die frühzeitige Beteiligung des Entwurfs zur Aufstellung der 3. Erweiterungssatzung der Ortslage Leverath.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist durch Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Die Veröffentlichung im Internet bzw. die Offenlage im Rathaus findet in folgendem Zeitraum statt:
27.07. bis einschließlich 31.08.2026
Der Planentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 einzusehen und können dort heruntergeladen werden.
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs 2 Satz 2 BauGB im Zeitraum der Offenlage während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr.
Stellungnahmen sollen auf elektronischen Weg abgegeben werden. Diese sind während der Veröffentlichungsfrist an planungsamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde zu senden.
Bei Bedarf können diese auch während der Veröffentlichungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much vorgetragen oder abgegeben werden.
Folgende vorliegende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche Umweltbezogenen Stellung-nahmen werden mit veröffentlicht:
• Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises (Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreis-entwicklung) vom 04.04.2024 zu den Themen Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Landschaftsbild, Niederschlagswasser, Starkregenvorsorge, Wasserschutz, Bodenschutz sowie Lichtimmissionen
• Stellungnahme des Aggerverbandes vom 04.04.2024 zur Schmutzwasserbeseitigung und Leistungsfähigkeit der Kläranlage Hillesheim
• Stellungnahme des Wahnbachtalsperrenverbandes vom 11.03.2024 zu den Belangen des Trinkwasser- und Wasserschutzgebietes sowie zu genehmigungspflichtigen Maßnahmen in-nerhalb der Wasserschutzzonen
• Stellungnahme des Wasserverbandes Rhein-Sieg-Kreis vom 28.02.2024 zur Niederschlags-wasserbeseitigung, Versickerung sowie zum Hochwasser- und Starkregenschutz
• Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 28.05.2024 ein-schließlich archäologischer Bewertung der Planfläche zu den Belangen des Bodendenkmal-schutzes und des archäologischen Kulturerbes
• Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vom 12.03.2024 zu forstfachlichen Belangen
• Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung), UWEDO Umweltplanung Dortmund, März 2026
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, UWEDO Umweltplanung Dortmund, März 2026
Folgende verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen werden bekannt gemacht:
• Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Bestand und Bewertung der vorhandenen Bio-toptypen und Lebensräume, Untersuchung der Auswirkungen der geplanten Wohnbebauung auf Flora und Fauna sowie Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Eingriffen)
• Fläche (Inanspruchnahme bislang landwirtschaftlich genutzter Grünlandflächen durch die Erweiterung der Ortslage)
• Boden (Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Bodenverhältnisse sowie der Aus-wirkungen der geplanten Bebauung auf die Bodenfunktionen)
• Wasser (Bewertung der Auswirkungen der Planung auf den Wasserhaushalt sowie Berück-sichtigung der Niederschlagswasserbewirtschaftung)
• Klima und Luft (Bewertung der Auswirkungen der geplanten Wohnbebauung auf das örtliche Klima und die klimatischen Ausgleichsfunktionen)
• Landschaft (Bewertung der Auswirkungen der Ortslagenerweiterung auf das Landschaftsbild und die Einbindung der geplanten Bebauung in das Landschafts- und Ortsbild)
• Schutzgebiete (Darstellung und Berücksichtigung der im Planungsraum vorhandenen Schutzgebiete und schutzwürdigen Landschaftsbestandteile)
• Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern (Bewertung der gegenseitigen Beeinflussung der Schutzgüter durch die Umsetzung der Planung)
• Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (Darstellung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung)
Hinweise
Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgege-ben worden sind, bei der Beschlussfassung der Erweiterungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzungserweiterung nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung des Rats den Beteiligten mit.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Archäologische Sachverhaltsermittlung
Stellungnahmen
Much, den 22.07.2026
In Vertretung
Kerstin Zeilinger
(Beigeordnete)
