Aufgrund der §§ 27 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV.NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV.NRW. S. 618), in Kraft getreten am 17. Juli 2025, i. V. m. § 114a Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV.NRW. S. 618), in Kraft getreten am 17. Juli 2025, haben der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in seiner Sitzung am 10.12.2025 und der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 16.12.2025 die 3. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid beschlossen.
Diese Satzung wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises mit Datum vom 17.12.2025 gemäß 27 Abs. 6 Satz 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) aufsichtsbehördlich genehmigt und in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises am 27.12.2025 im General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, der Bonner Rundschau und der Rhein-Sieg-Rundschau bekannt gemacht. Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf die durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführte Veröffentlichung hin.
Much, 08.01.2026
Karsten Schäfer
Bürgermeister
