Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgt die Gemeinde Much den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.
Die Website www.much.de ist nach BITV-Selbsttest weitgehend barrierefrei. Die Gemeinde Much versteht Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess, daher wird das Internetangebot stetig geprüft und optimiert. Ziel ist es, das Zertifikat „barrierefreie Website“ des BITV-Test zu erhalten. Die Erklärung wurde am 17. Juni 2021 erstellt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
PDF-Dokumente auf der Website sind nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.
- Eingebundene Videos enthalten keine Untertitel oder Audiodeskription.
- Derzeit liegen für die Website keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.
- Ein Leichte Sprache ist noch nicht umgesetzt. Alternativ bieten wir an, unverständliche Textinhalte telefonisch zu erklären.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Wenn Sie Kontakt zur Gemeinde Much aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns eventuelle Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in Nordrhein-Westfalen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrw.de zu erreichen.
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.