Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Fristen

Nach erfolgter Bekanntmachung hat die Gemeinde die Entwürfe der Bauleitpläne mit dem Entwurf der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Bei einem Fristbeginn im Monat Februar innerhalb von 30 Tagen. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Aktuell ausgelegte Verfahren:

- 22. Änderung des Flächennutzungsplans „PV-Müllerhof“ Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)

- Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 "PV-Müllerhof" Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)

- 25. Änderung des Flächennutzungsplans „KlimaQuartier südl. Dörrenbitze“ Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

- Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 "KlimaQuartier südl. Dörrenbitze" Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

- Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.11 1. Änderung "Erweiterung Krahm" Teil B Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)