Der Mucher Pass

Ermäßigungen für finanziell schwache Familien und Einzelpersonen

Informationen zum Mucher Pass (gültig ab dem 01.01.2013)

Mit dem "Mucher Pass" soll kinderreichen Familien und Personen mit geringem Einkommen in verstärktem Maße die Möglichkeit gegeben werden, Einrichtungen der Gemeinde Much zu nutzen und Veranstaltungen der Gemeinde zu besuchen. Weiterhin ermöglicht der Mucher Pass die Förderung von Jugend- und Freizeitmaßnahmen sowie Schul- und Klassenfahrten. Vorrangige Zuschüsse und Leistungen wie z. B. die Kostenübernahme durch das Bildungs- und Teilhabepaket sind zunächst in Anspruch zu nehmen.

Wer kann den Mucher Pass erhalten?

Der Mucher Pass wird allen in der Gemeinde Much lebenden Personen ausgestellt, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch Personen mit einem vergleichbar niedrigem Einkommen können den Mucher Pass erhalten.

Wie kann der Mucher Pass beantragt werden?

Den Mucher Pass erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Much. Den Mucher Pass können Sie im Sozialamt der Gemeinde Much beantragen. Sie benötigen folgende Unterlagen:

Berechtigtenkreis

Verfahren

Ich gehöre zu den Personen,

Welche Unterlagen muss ich beifügen?

die den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (§ 6a BKGG) durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten

Kopie des aktuellen Bescheides des Jobcenters

die laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) durch das Jobcenter erhalten

Kopie des aktuellen Bescheides der Gemeinde

die laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) durch das Sozialamt Much erhalten

Keine Unterlagen notwendig

die laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch die Gemeinde Much erhalten

Kopie des aktuellen Wohngeldbescheides

die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) durch die Wohngeldstelle beziehen

Kopie des aktuellen Bescheides der Familienkasse

die in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zur persönlichen Verfügung erhalten.

Kopie des Bescheides über den Bezug eines Barbetrages nach dem SBG XII

deren Einkommen den Bedarfssätzen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) entspricht und keine Leistungen nach dem SGB erhalten (sog. Geringverdiener)

Kopie aller aktuellen Einkommensunterlagen (Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid o.ä.), Nachweise über sonstige Einkünfte wie Kindergeld, Unterhalt, etc. sowie Nachweise über regelmäßige Belastungen

Welche Vergünstigungen können Sie durch den Mucher Pass erhalten?

Nach Vorlage des Mucher Passes wird ein Preisnachlass von 50% auf folgende Tarife der gemeindlichen Entgelte gewährt:

  • auf alle Tarife des Hallenbades der Gemeinde Much
  • auf alle Tarife des Waldfreibades der Gemeinde Much
  • auf die Entgelte bei kulturellen Veranstaltungen die von der Gemeinde Much veranstaltet werden
  • auf die Entgelte bei gemeindlichen Veranstaltungen im Freizeitbereich
  • auf Entgelte bei Veranstaltungen durch das Jugendzentrum.

Ferner erfolgt durch das Sozialamt eine 50% Erstattung auf folgende Kosten:

  • auf alle Vereinsbeiträge der ortsansässigen Vereine, ausgenommen Fördervereine, maximal 25€ im Jahr pro Person
  • zu den Kosten der Musikschule, maximal 75,-- € (einschl. Geschwisterermäßigung) im jeweiligen Hauptfach
  • auf die Kursgebühren der Volkshochschule für einen Kurs, maximal 50 € pro Semester
  • auf die Elternbeiträge für die Übermittagbetreuung an Grundschulen

Im Übrigen erhalten Anspruchsberechtigte einen Zuschuss von 4 € pro Tag bei mehrtägigen Jugend- und Freizeitmaßnahmen sowie Klassenfahrten.

Die v. g. Leistungen werden im Rahmen des Mucher Passes nicht gewährt, wenn die Kostenübernahme bereits durch andere Stellen erfolgt oder ein Anspruch hierauf besteht, wie z. B. durch das Bildungs- und Teilhabepaket. Sofern eine Kostenübernahme durch Dritte nur teilweise erfolgte, wird diese Erstattung angerechnet.

Wie lange ist der Mucher Pass gültig?

Der Mucher Pass ist in der Regel ein Jahr ab Antragstellung gültig. Bei Beziehern von Wohngeld und Kinderzuschlag richtet sich die Gültigkeit des Mucher Passes nach dem Bewilligungszeitraum der Leistung.

Der Mucher Pass kann nach Ablauf der Gültigkeit entsprechend der Richtlinien "Mucher Pass" verlängert werden.