Kommunalwahlen 2025 in NRW

Kommunalwahlen finden seit 2020 alle fünf Jahre statt.
Dies gilt sowohl für die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch für die Wahl von (Ober-)Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
(Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.
Termin Kommunalwahl 2025
Die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen finden am 14. September 2025 statt. Eventuelle Stichwahlen für das Amt als Bürgermeister/in und/oder Landrat/Landrätin werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge sind gemäß § 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – KWahlG – bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18 Uhr einzureichen. Die Wahlvorschläge sind daher
spätestens bis Montag, 07.07.2025, 18.00 Uhr (gesetzliche Ausschlussfrist)
beim Wahlleiter der Gemeinde Much, Hauptstr. 57, 53804 Much, Zimmer 13 einzureichen.
Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 07. Juli 2025 eingereicht werden, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlleiter der Gemeinde Much, Hauptstr. 57, 53804 Much, Zimmer 13 oder 17 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.30 Uhr, Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr kostenlos abgegeben werden. Diese können auch schriftlich unter der v. g. Anschrift oder per Email unter wahlen@much.de angefordert werden.
Zudem können Vordrucke auch über die Parteienkomponente des webbasierten Verfahrens „Votemanager“ unter www.votemanager.de/parteienkomponente erzeugt werden. Die Wahlvorschläge können ebenfalls mit Hilfe der Parteienkomponente erfasst werden. Zur Einhaltung der o.g. Frist ist jedoch die Einreichung der unterschriebenen Vordrucke erforderlich.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung vom 21.03.2025
Bekanntmachungen / Downloads
Weitere Informationen zur Kommunalwahl veröffentlichten wir hier sobald jeweils bekannt.