Kommunalwahlen 2025 in NRW

Kommunalwahlen finden seit 2020 alle fünf Jahre statt.


Dies gilt sowohl für die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch für die Wahl von (Ober-)Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.

(Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen  EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.

Quelle: www.im.nrw/themen/beteiligung/wahlen/kommunalwahlen

Kommunalwahlen am 14.09.2025 und ggfls Stichwahlen am 28.09.2025 Informationen zur Briefwahl

Alle Wahlberechtigten werden bis 24.08.2025 mit der Wahlbenachrichtigung über ihr Wahlrecht und ihren Wahlraum informiert. Bitte beachten Sie, dass es auch bei dieser Wahl ein Brief in einem verschlossenen Umschlag sein wird, nicht die gelbe Karte. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat sollte sich telefonisch im Bürgerbüro unter 02245-680 melden.

Wer am Wahltag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal kommen kann, kann ab dem 06.08.2025 die Briefwahlunterlagen erhalten. Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anträge bitten wir Sie, möglichst auf eine persönliche Abholung der Unterlagen zu verzichten und diese schriftlich oder online unter www.much.de/wahlen zu beantragen. Diese Online-Beantragung kann bereits ab dem 03.08.2025 erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen rund um die Briefwahl.

Die Beantragung kann erfolgen entweder

  • schriftlich mittels Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (diese können Sie am Rathaus in den Briefkasten werfen oder in einem frankierten Umschlag zurücksenden. Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift!
  • online mittels QR-Code, den Sie auf der Wahlbenachrichtigung finden
  • online hier
  • per Fax an 02245-680
  • per Email an wahlensWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde (Achtung, jeder Wahlberechtigte muss für sich selbst eine Email schreiben, eine gleichzeitige Beantragung für Eheleute oder die gesamte Familie ist nicht möglich.
  • persönlich im Wahlbüro.

Bei der persönlichen Beantragung sind mitzubringen: die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument, wie der Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie für den Ehepartner oder einen Familienangehörigen die Briefwahlunterlagen abholen möchten, dann benötigen wir hierzu eine entsprechende Vollmacht.

Geöffnet hat das Briefwahlbüro ab dem 06.08.2025 während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses

montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12.30 Uhr

montags von 14.00 – 18.00 Uhr

freitags von 8:00 Uhr bis 12 Uhr

Wählen vor Ort

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für sich vor Ort auszufüllen. 

Unterlagen für eine andere Person

Wer Unterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Weil die Wahldokumente außerdem grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt oder verschickt werden, ist auch für die Entgegennahme eine Vollmacht erforderlich. Genutzt werden kann dazu der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen.

Briefwahlantrag per Wahlbenachrichtigung

Auf dem Postweg ist ein Briefwahlantrag beispielsweise über die Wahlbenachrichtigung möglich: Einfach die Rückseite ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Much senden. Die Unterlagen werden dann innerhalb weniger Tage an die angegebene Adresse geschickt.

Rücksendefristen

Briefwähler sollten darauf achten, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig wieder im Wahlamt eingehen! Spätestens am dritten Tage vor dem Wahltag, also am Donnerstag, dem 11.09.2025, müssen sie bei der Post aufgegeben werden.

Am Wahlsonntag darf das Wahlamt den roten Wahlbrief noch bis 16.00 Uhr entgegen nehmen. Die Abgabe ist ausschließlich im Rathaus, Hauptstr. 57 in Much möglich, nicht in einem der Wahllokale.

Mögliche Stichwahlen am 28.09.2025

Die Kandidaten für die Bürgermeister- sowie Landratswahl müssen im ersten Wahlgang mindestens 50 % der Stimmen erhalten um gewählt zu sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so findet am 28.09.2025 die Stichwahl statt. Sollten Sie an diesem Tage verhindert sein, können Sie auch hierfür die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie aber, dass die Unterlagen ca. ab dem 20.09.2025 versendet werden kann.

Ein Antrag kann zusammen mit den Briefwahlunterlagen für die Wahl am 14.09.2025 beantragt werden. Wenn Sie dies auswählen, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch zugeschickt, sobald die Stimmzettel hier vorliegen.

Wenn Sie Fragen zur Briefwahl haben, wenden Sie sich an das Wahlbüro unter 02245-6876.

Im Auftrag
Stefan Mauermann

Weitere Informationen zur Kommunalwahl veröffentlichten wir hier sobald jeweils bekannt.