Beiträge und Kosten

Wasseranschlussbeiträge

Die Gemeinde Much erhebt aufgrund des Kommunalabgabengesetz NRW  (§ 8 KAG NW) und der Abgabensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Much Wasseranschlussbeiträge. Wasseranschlussbeiträge werden zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhoben. Die Kosten der Herstellung eines Hausanschlusses sind hierin nicht enthalten.

Zu einem Wasseranschlussbeitrag werden die Eigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten derjenigen Baugrundstücke herangezogen, die sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht über eine Wasseranschlussmöglichkeit verfügen bzw. bereits tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind.

Die Beitragserhebung wird in der Regel nach der betriebsfertigen Herstellung der Wasserversorgungsanlage in der Straße vor dem Anliegergrundstück zeitnah durchgeführt. Im Einzelfall kann sich die Beitragserhebung aber auch verzögern, weil beispielsweise ein Grundstück erst zu einem späteren Zeitpunkt die Baulandeigenschaft erhält .

Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht (z.B. Datum des tatsächlichen Anschlusses) Eigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte(r) des Grundstücks ist.

Für die Berechnung des Wasseranschlussbeitrages wird die Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Diese wird mit einem vom Hundert-Satz vervielfacht je nach Anzahl der Geschosse (Nutzungsfaktor). Bei möglicher oder tatsächlicher gewerblicher oder industrieller Nutzung des Grundstückes wird der Nutzungsfaktor erhöht. Sonderregelungen hierzu entnehmen Sie bitte der Satzung. 

Der Anschlussbeitrag beträgt 2,05 EUR je qm Grundstücksfläche zzgl. 7 % Mehrwertsteuer.

Der Wasseranschlussbeitrag ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zu zahlen. Sofern dies dem/der Beitragspflichtigen aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, kann der Beitrag auch ratenweise gezahlt werden (Stundung). Für die Dauer der Ratenzahlung werden gesetzlich festgelegte Stundungszinsen erhoben.

Ansprechpartner für Ihre Fragen
Wenn Sie Fragen zur Erhebung von Wasseranschlussbeiträgen haben, bitte ich Sie, sich mit den Gemeindewerken Much, Frau Ottersbach, Nebengebäude Zanderstr. 30, 53804 Much, Telefon: 02245 68-78, E-Mail: dagmar.ottersbach@much.de in Verbindung zu setzen. 

 

Hausanschlusskosten

Aufgrund des Kommunalabgabengesetz NRW   (§ 10 KAG NW) und der Abgabensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Much sind die Kosten der Herstellung und Erneuerung der Wasseranschlussleitungen (§ 7 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde zu ersetzen.

Der Grundbetrag für Anschlüsse bis Nennweite DN 50/d 63 beträgt je Anschluss 1.950,00 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer. Der Grundbetrag beinhaltet alle Arbeiten und Materialien im öffentlichen Verkehrsraum sowie Material und Montage für die Leitung auf nicht öffentlichen Grundstücken bis zur Hauptabsperreinrichtung bis zu einer Leitungslänge von 50 m, jedoch ohne Mauerdurchbruch/Durchbruch Bodenplatte und ohne Erdarbeiten auf nicht öffentlichen Grundstücken. Gerne erhalten Sie ein Angebot.

Ansprechpartner für Ihre Fragen bzw. zur Anforderung eines Angebotes

Wenn Sie Fragen zu Hausanschlusskosten haben bzw. ein Angebot anfordern möchten, bitte ich Sie, sich mit der Servicestelle der Rhenag AG, Frau Bonrath, Nebengebäude Zanderstr. 30, 53804 Much, Telefon: 02245 6119017,  sandra.bonrath@much.de in Verbindung zu setzen.

 

 

Abrechnung Wasserverbrauch

Die Wasserversorgung ist auf die Rhenag AG übertragen. Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuellen Preise:

 Trinkwasser im Rhein-Sieg-Kreis | rhenag