Bildungs- und Teilhabepaket

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket, konkret handelt es sich um Merkblätter und Anträge für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge ist folgendermaßen geregelt:

► Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe nach dem SGB XII
Die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden vom Fachbereich 2 "Bürger und Familie", Hauptstr. 57, 53804 Much bearbeitet.

► Leistungsempfänger/innen von ALG II nach dem SGB II
Die Anträge sind unmittelbar beim JobCenter Rhein-Sieg in 53721 Siegburg zu stellen.