Kommunale Wärmeplanung (KWP) der Gemeinde Much

Ziel und Auftrag der Kommunalen Wärmeplanung (KWP)

  • Die Gemeinde Much ist verpflichtet bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen, um die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
  • Die Erstellung der Wärmeplanung wurde daher Anfang 2024 ausgeschrieben und mit dem im Anschluss an die Ausschreibung beauftragte Planungsbüro erarbeitet und am 01.07.2025 vom Rat der Gemeinde Much verabschiedet.

Was ist kommunale Wärmeplanung?

  • Eine Orientierung und Planungsgrundlage, wie die Wärmeversorgung der Gemeinde bis 2045 möglichst klimaneutral gestaltet werden kann.
  • Sie gibt Hinweise, wo Wärmenetze oder dezentrale Systeme sinnvoll sind, und welche Schritte dafür nötig sind.
  • Sie regelt nicht die Entscheidungen einzelner Gebäudeeigentümer; das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, welche Heizungen zukünftig erlaubt sind.

Vorgehen der Planung (Schritte)

  1. Analyse der aktuellen Situation: Heizenergieverbrauch, aktuelle Heizungen, Wärmeversorgung.
  2. Untersuchung erneuerbarer Potenziale als Alternative zu Gas und Öl.
  3. Einteilung der Gemeinde in Versorgungsgebiete: zentrale Versorgung (Wärmenetze, Wasserstoffnetze) vs. dezentrale Versorgung (z. B. Wärmepumpen).
  4. Entwicklung einer ganzheitlichen Wärmewendestrategie bis 2045 mit konkreten Maßnahmen.

Ergebnisse in Kurzform für die Gemeinde Much

  • Jährlicher Wärmeverbrauch: ca. 126 GWh; CO2-Emissionen: ca. 34.000 t.
  • Derzeit 84% der Wärme erfolgt über fossile Energieträger.
  • Bis 2045 soll der Fossilanteil auf 0% sinken.
  • Gebäudewärme: voraussichtlich mehr als die Hälfte der Häuser mit Wärmepumpen; die andere Hälfte durch Gas-Hybridheizungen oder Biomasse-Heizungen.
  • Sanierungen können den Wärmebedarf bis 2045 um ca. 18% senken; Sanierungsmaßnahmen sind ein wichtiges Potenzial.
  • Potenziale für klimafreundliches Heizen in Much: Freiflächen-Solarthermie, oberflächennaher Geothermie; Biomasse aufgrund Förderauflagen regional eingeschränkt, aber möglich.
  • Vollständige Energieautarkie ist nur mit großen Speichern erreichbar, die wirtschaftlich derzeit nicht umsetzbar sind.

Wichtiger Hinweis: Die Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Much regelt nicht die konkrete Heizungswahl einzelner Gebäude; dafür gelten gesetzliche Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (vorauss. Ende Januar 2026 Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz). 

Weitere Informationen und Ergebnisse finden Sie auf der Website https://much.zukunft-heizung.de/. Alle Ergebnisse werden regelmäßig aktualisiert.

Termine:

Online-Infoveranstaltungen: Solarstrom mit den Nachbarn teilen

In zwei Online-Veranstaltungen informiert die Energieagentur Rhein-Sieg e.V. zu den Themen Energy Sharing und Mieterstrom.

  • Energy Sharing, Di, 22.09.2026 – 18 Uhr

Seit dem 1. Juni 2026 können Sie in Deutschland Ihren Solarstrom mit Nachbarn teilen. Gemeinsam mit dem Solar-Förderverein erklären wir, was Energy Sharing bedeutet, welche Chancen es für Bürger/-innen, Unternehmen und die Energiewende bietet und welche Hürden noch zu überwinden sind.

Hier geht es zur Anmeldung: Vortrag Energy Sharing am 22.09.2026

  • Solarstrom im Mehrparteienhaus, Do, 24.09.2026 – 17 Uhr

Wie kann selbst erzeugter PV-Strom auf verschiedene Wohnungen verteilt werden? Hier erfahren Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter/-innen und Vermieter/-innen, wie verschiedene Modelle technisch und rechtlich funktionieren und wie sie davon profitieren können. Von gesetzlichem Mieterstrom, der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bis hin zur einfachen Nutzung des PV-Stroms als Allgemeinstrom, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Hier geht es zur Anmeldung: Vortrag Solarstrom im Mehrparteienhaus

 

Energie Kompakt im September

14. September, 16 bis 17 Uhr: Balkonkraftwerke: Mit oder ohne Batteriespeicher?

Mit kleinen Steckersolargeräten kann heute fast jeder eigenen Strom erzeugen – auch in Mietwohnungen oder ohne großes Hausdach. Doch wie einfach ist die Umsetzung wirklich? Welche Technik ist sinnvoll – und was ist rechtlich zu beachten?

21. September, 16 bis 17 Uhr: GModG statt GEG: Was gilt nach den neuen Regeln für den Heizungstausch?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Doch was bedeutet das für Immobilienbesitzer, deren Heizung älter wird oder die eine Sanierung planen? Welche Vorgaben gelten jetzt – und welche Möglichkeiten gibt es bei der Wahl der Heizung?

28. September, 16 bis 17 Uhr: Wie lässt sich ein Fachwerkhaus energetisch sanieren?

Die Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW zeigen auf, welche Möglichkeiten es gibt: von der Dämmung der Fachwerkwände und des Daches über eine Wärmepumpe bis hin zur Nutzung von Solarenergie.

Weitere Infos und Zugangsdaten finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale.nrw/energie-kompakt.

 

 

Links:

 

Kommunale Wärmeplanung
Ansprechpartnerin
Frau Marion Hoppe-Knam
Fachbereich 4 – Klima- und Umweltschutz
02245/6865
Email: KWPsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde