Schulaufsicht
Die Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen ist dreistufig organisiert. Es gibt eine oberste, eine obere und eine untere Schulaufsichtsbehörde.
Oberste Schulaufsichtsbehörde
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.
Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Obere Schulaufsichtsbehörde
Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht u.a. über die Gesamtschulen und Förderschulen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.
Bezirksregierung Köln Abteilung 4 – Schulen
als obere Schulaufsichtsbehörde
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel: 0221 1470
poststelle bezreg-koeln.nrwde
www.bezreg-koeln.nrw/Abteilung 4 - Schulen
Untere Schulaufsichtsbehörde
Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht u.a. über die Grundschulen und die Fachaufsicht über bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen.
Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises
als untere Schulaufsichtsbehörde
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 132795
kreisverwaltung rhein-sieg-kreisde
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung