Außenbereichssatzung

Ihr/e Ansprechpartner/in:TelefonE-Mail
Menger, Nicole02245 68-38

Die Gemeinde Much hat für einige kleinere Orte, die im Außenbereich liegen, eine sogenannte Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese Satzung bezieht sich auf bestimmte bebaute Bereiche im Außenbereich und sieht als Rechtsfolge eine Modifizierung der Zulässigkeitsvoraussetzungen von Wohnbauvorhaben und ggf. auch von kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben in der Weise vor, dass solche als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB einzuordnende Vorhaben in bestimmter Weise begünstigt werden. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass ein in einer Außenbereichssatzung liegendes Grundstück grundsätzlich bebaubar ist.

Für weitere Fragen (z.B. für welche Orte diese Außenbereichssatzungen bestehen, wie die Bebaubarkeit dort aussieht) steht Ihnen der Fachbereich Gemeindeentwicklung und Bauen gerne zur Verfügung.

Allgemeine Rechtsgrundlagen