Beglaubigungen

Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen usw. werden im Bürgerbüro der Gemeinde Much vorgenommen.


Nicht beglaubigt werden:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten
  • Grundbucheintragungen und Unterlagen über Grundstücksangelegenheiten
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • Vereins- und Handelsregistersachen
  • Eidesstattliche Versicherungen und Generalvollmachten
  • Kopien mit ausländischen Textinhalten übersetzte ausländische Ausweisdokumente und ausländische Pässe

 
Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt angefordert werden, von dem sie ausgestellt worden sind.

Notwendige Unterlagen

  • Terminvereinbarung
  • Original und die entsprechende Anzahl an zu beglaubigenden Kopien (einseitig)

Allgemeine Gebühren-Informationen

3,75 € je Beglaubigung
0,70 € je anzufertigende Kopie