Beglaubigungen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
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Büth-Schnelle, Manuela | 02245 68-52 | |
Schindler, Birgit | 02245 68-20 | |
Weißenberg, Edith | 02245 68-62 |
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen usw. werden im Bürgerbüro der Gemeinde Much vorgenommen.
Nicht beglaubigt werden:
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechtsangelegenheiten
- Grundbucheintragungen und Unterlagen über Grundstücksangelegenheiten
- von Gerichten gefertigte Entscheidungen
- Vereins- und Handelsregistersachen
- Eidesstattliche Versicherungen und Generalvollmachten
- Kopien mit ausländischen Textinhalten übersetzte ausländische Ausweisdokumente und ausländische Pässe
Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können nur bei dem Standesamt angefordert werden, von dem sie ausgestellt worden sind.
Notwendige Unterlagen
- Terminvereinbarung
- Original und die entsprechende Anzahl an zu beglaubigenden Kopien (einseitig)
Allgemeine Gebühren-Informationen
3,75 € je Beglaubigung
0,70 € je anzufertigende Kopie