Behindertenangelegenheiten

Seit dem 1. Januar 2008 hat die Kreisverwaltung im Rhein-Sieg-Kreis Aufgaben für Behinderte und das Elterngeld übernommen. Der Aufgabenbereich Angelegenheiten von Schwerbehinderten beinhaltet die Feststellung von Behinderungen und Behinderungsgraden sowie die Ausstellung von Behindertenausweisen.

Anträge für die Erteilung von Schwerbehindertenausweisen und sogenannter Verschlimmerungsanträge erhalten Sie an der Bürgerinformation.