Gleichstellung

Das Hauptaufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten besteht in der politischen Bewußtseinsbildung und der Arbeit an Strukturveränderungen bis die Gleichstellung von Frauen zur Selbstverständlichkeit im öffentlichen und privaten Leben wird. Neben verwaltungsinterner Gleichstellungsarbeit der Gleichstellungsbeauftragten gibt es auch frauenpolitische Ansatzpunkte mit Außenwirkung.

Erfolgreiche Gleichstellungsarbeit setzt Informations-, Kooperations- und Öffentlichkeitsarbeit voraus, d.h. die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauengruppen und anderen Organisationen zusammen, gibt Informationsmaterial weiter oder erstellt eigene Broschüren. Frauenpolitisch wirksame Veranstaltungen, z.B. Seminare, Ausstellungen, oder Info-Börsen werden initiiert oder es werden Veranstaltungen anderer Organisationen bekannt gemacht.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeindeverwaltung mit, die die Belange von Frauen berühren, z.B. Kinderbetreuung, berufliche Orientierung von Mädchen, beruflicher Wiedereinstieg. Eigeninitiativen und Informationen der Gleichstellungsbeauftragten werden in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern (z.B. Sozialamt) oder anderen öffentlichen Einrichtungen durchgeführt.

Die Gleichstellungsbeauftragte steht - nach vorheriger telefonischer Terminabsprache - den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zu Beratungsgesprächen zur Verfügung, wobei der Beratungsanteil nicht in erster Linie der Lösung von Einzelfällen, sondern im wesentlichen der Information über rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten, sowie der Vermittlung zu den kommunalen, öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen dient.