Personalausweis

Persönliche Vorsprache des Antragsstellenden ist, auch bei Personen unter 18 Jahren, zwingend notwendig.

Der neue Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) kann durch einen internen Datenchip auch elektronisch genutzt werden. Mehr Informationen finden Sie im Personalausweisportal oder hier. Die entsprechende App für Ihr Smartphone können Sie hier downloaden.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 Wochen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiges Dokument mit verkürzter Gültigkeit ausgestellt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Terminvereinbarung
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass (dieser wird eingezogen bzw. entwertet, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen)
  • aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 12 Monate)
  • ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Scheidungsurteil, Negativbescheinigung des Jugendamtes)
  • ggf. Vollmacht des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen
  • Vollmacht zur Abholung bei Abholung durch Dritte

Allgemeine Gebühren-Informationen

Antragstellung:

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)  37,00 €
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €