Personalausweis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
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Schindler, Birgit | 02245 68-20 | |
Weißenberg, Edith | 02245 68-62 | |
Wendeler, Bettina | 02245 68-52 |
Personalausweise sind persönlich zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer liegt insgesamt bei ca. 2 Wochen. Benötigen Sie kurzfristig einen gültigen Personalausweis, dann besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alte Personalausweise bis zum regulären Ablaufdatum ihre Gültigkeit behalten. Wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.
Personalausweise und Reisepässe können im Bürgerbüro des Rathauses der Gemeinde Much abgeholt werden. Sobald der Personalausweis ausgestellt ist, erhalten Sie von der Bundesdruckerei eine entsprechende Benachrichtigung.
Sie können den Ausweis auch von einem Dritten abholen lassen. Dieser benötigt dann jedoch eine Vollmacht von Ihnen und muss seinen eigenen Ausweis vorzeigen können.
Notwendige Unterlagen
- Terminvereinbarung
- bisheriger Personalausweis (dieser wird eingezogen bzw. entwertet, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen)
- aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Reisepass oder Führerschein (wird nur benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ist)
- ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Scheidungsurteil, Negativbescheinigung des Jugendamtes)
- ggf. Vollmacht
Allgemeine Gebühren-Informationen
Antragstellung:
- Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) 37,00 €
- Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Weitere Gebührenregelungen:
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 €
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgerservice (z. B. PIN vergessen) 6,00 €
- Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 €
- Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch Anbieter