Wildschäden
Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von einer Woche ab Kenntnis des Schadenfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Much angezeigt werden.
Im Anschluss an die Anzeige wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der zuständige Jagdpächter, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des Ordnungsamtes teil.
Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte.
Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zuständigen Jagdpächter entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt.
Notwendige Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Schadens unter Benennung des Schadenereignisses, des Schadensortes und der geschätzten Schadenshöhe
- Formular Wildschaden