Wohngeld

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Heller, Daniela02245 68-87

Wohngeld errechnet sich nach dem Einkommen der Familie, der Miete bzw. der Belastung und der Anzahl der Familienmitglieder und wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind an der Bürgerinformation im Rathaus oder bei der Wohngeldstelle erhältlich.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen: www.wohngeldrechner.nrw.de

Von der Antragstellung bis zur Erteilung des Wohngeldbescheides vergehen in der Regel 6 bis 8 Wochen.

Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss können ohne persönliche Beratung während der Öffnungszeiten des Rathauses an der Information abgegeben werden. Für eine Beratung durch die Wohngeldstelle vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Notwendige Unterlagen

  • Formeller Antrag mittels Formular
  • sämtliche Nachweise über Einkommen, Miete, Hauslasten, usw.