Wohngeld
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
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Dreissigacker, Celina | 02245 68-36 | |
Heller, Daniela | 02245 68-87 |
Bei Wohngeld handelt es sich um eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Die Wohngeldleistungen werden für den gesamten Haushalt gezahlt, wobei die Höhe des Wohngeldes von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Höhe der Miete oder Belastung und Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder abhängt.
Als Mieter*in, Untermieter*in oder Bewohner*in eines eigenen Mehrfamilienhauses, welches mehr als zwei Wohnungen hat, verwenden Sie bitte das Antragsformular für den Mietzuschuss. Bewohner*innen eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen können ebenfalls den Mietzuschuss beantragen.
Wenn Sie Eigentümer*in von Wohnraum sind und diesen selbst nutzen, verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen: www.wohngeldrechner.nrw.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der tatsächliche Wohngeldanspruch von der Berechnung im Internet abweichen kann.
Von der Antragstellung bis zur Erteilung des Wohngeldbescheides vergehen in der Regel 6 bis 8 Wochen.
Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss können ohne persönliche Beratung während der Öffnungszeiten des Rathauses an der Information abgegeben werden. Außerdem können Sie die Unterlagen im PDF-Format per E-Mail an wohngeldstelle schicken. muchde
Für eine Beratung durch die Wohngeldstelle vereinbaren Sie bitte einen Termin, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.