Auszug - Eröffnung und Begrüßung
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Wortprotokoll Beschluss |
Gem. § 3 KWahlO obliegt dem Wahlleiter insbesondere u. a. die Aufgabe den Vorsitz im Wahlausschuss zu führen.
Lt. § 2 Abs. 2 Satz 2 KWahlG können Bürgermeister im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter in dem Wahlgebiet sein, in dem sie sich bewerben. An ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt.
Beigeordneter Karsten Schäfer erklärte am 20.11.2019 seinen Verzicht, so dass nunmehr Christopher Salaske als Wahlleiter tätig sein wird.
Christopher Salaske begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass
die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Hiergegen erfolgen keine Einwände.