6. Änderung der Satzung der Gemeinde Much über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 12.03.2024

Aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.21994 (GV NW S. 666) in der zurzeit
gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Much in der Sitzung am 05.03.2024
folgende Änderungssatzung beschlossen:


§ 1

Anlage zu § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Elternbeiträge für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
werden nach folgender Staffel erhoben:

Einkommensgrenze         Elternbeitrag
bis      8.500,00 €               42,00 €
bis    12.000,00 €               65,00 €
bis    24.000,00 €              89,00 €
bis    36.000,00 €             110,00 €
bis    49.000,00 €             120,00 €
bis    55.000,00 €             162,00 €
bis    60.000,00 €             190,00 €
bis    65.000,00 €             210,00 €
über 65.000,00 €             228,00 €

§ 2

Diese 6. Änderungssatzung tritt zum 01.08.2024 in Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung über die 6. Änderung der Satzung der Gemeinde Much über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht. 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)    diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Much, den 12.03.2024


Norbert Büscher
Bürgermeister