Auszug - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 02-00 "Kutzbach" hier: Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (7 WE) mit einem Walmdach und Überschreitung der Baugrenze durch den Balkon an der Ostseite um ca. 1,05m
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass die Häuser gedreht worden seien, für einen besseren Lichteinfall. Hierdurch wurde ein Balkon die Baugrenze überschreiten. Zudem weist er darauf hin, dass es sich nicht um Walmdächer, sondern um Zeltdächer handele. Aber auch dies könne man aus seiner Sicht zulassen, da es sich um drei Häuser mit derselben Dachform handele.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt zu den Befreiungsanträgen vom 29.01.2021 das gemeindlichen Einvernehmen zu erteilen.
einstimmig