Auszug - Integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept Umgestaltung des Kirchplatzes Leistungsverzeichnis  

   
TOP: Ö 6
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.03.2021    
Zeit: 18:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule -Aula-
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GVin Ruiters möchte wissen, welche Änderungen sich nach dem letzten Beschluss im HuFA hinsichtlich der Gespräche mit der Kirche und dem Landesbetrieb ergeben haben, ob die Kosten etatisiert seien und ob man die Kosten noch für angemessen halte.

 

BG Schäfer macht deutlich, dass die Umgestaltung der Hauptstraße von Anfang an im Planungsumfang enthalten gewesen sei. Die Mehrkosten seien nun mal durch den gewünschten Bodenbelag aus Naturstein entstanden. Darauf habe man aber auch im Vorhinein immer wieder hingewiesen. Die Anregungen der Kirche führten zu keinen gravierenden Änderungen.

 

GVin Ruiters fragt an, ob der Vertrag mit der Kirche mittlerweile unterschrieben sei.

 

BG Schäfer verneint dies und erklärt, dass dieser dem Erzbistum zur Unterschrift vorliege und diese zugesichert sei.

 

GV Weyer bittet darum, dass solche Unterlagen, wie das Leistungsverzeichnis, zukünftig früher übersandt werden. Zudem merkt er an, dass er das Leistungsverzeichnis lediglich in der Kurzfassung erhalten habe. Er habe nicht erkennen können, ob die Treppenanlage ebenfalls in Naturstein erstellt werde. Zudem würde er gerne wissen, wie es sich mit der Leistungsmatrix verhalte.

 

BG Schäfer erklärt, dass die Langfassung des Leistungsverzeichnisses 400 Seiten umfasse, und die Prüfung durch die Verwaltung nun mal Zeit in Anspruch nehme. Die Zusammenfassung des LV sei ein Service der Verwaltung, um es den Ausschussmitgliedern zu vereinfachen. Bezüglich der Matrix müsse man festhalten, dass dies eine sehr schwierige Sache sei. Vergaberecht wolle nun mal den Markt öffnen. Man habe daher versucht, die weichen Faktoren so gut wie möglich zu beschreiben. Aktuell liege die Wertungsmatrix zur Prüfung bei einem Fachanwalt. Die Verwaltung weise aber nochmals darauf hin, dass der Einfluss auf das spätere Ausschreibungsergebnis recht gering sei.

 

GAR Maffei weist hinsichtlich der Treppenlage darauf hin, dass diese aus Betonstein sei.

 

GV Weyer möchte wissen, ob die Treppenanlagen ebenfalls aus Grauwacke hergestellt werden könne.

 

BG Schäfer weist nochmal auf die zuvor angemahnte Kostensteigerung und die Pflicht des wirtschaftlichen Handelns hin und erklärt, dass aus diesem Grund die Treppenanlage aus Betonstein erstellt werde.

 

 

 


Beschluss:
 

Der Ausschuss beschließt, die Ausschreibung für die Umgestaltung des Kirchplatzes in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, diese durchzuführen.

 


Zustimmung: 9 Ablehnung: 3 Enthaltung: 1