Auszug - Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Hetzenholz hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Hauer erklärt, dass die Fraktion die Grünen dem Antrag nicht zustimmen werde, da eine Darstellung im FNP nicht vorhanden sei und der beantragte Bereich im Landschaftsschutzgebiet sowie in der Wasserschutzzone liege.
GVin Ruiters stimmt GV Hauer zu und merkt an, dass die SPD-Fraktion dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen werde.
GV Steimel erklärt, dass es sich aus Sicht der CDU-Fraktion um eine Hinterlandbebauung handele, was ebenfalls gegen eine Erweiterung spreche. Die CDU-Fraktion werde dementsprechend dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt den Antrag zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Hetzenholz abzulehnen.
einstimmig.