Auszug - 46. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung  

   
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.02.2022    
Zeit: 18:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV P. Steimel weist darauf hin, dass die Gebührenüberschüsse der letzten Jahre auf die Gebühren angerechnet werden müssen und deshalb die Verwaltung den Vorschlag mache, die Gebührensätze zu senken. 

 

GV W. Weyer weist darauf hin, dass man die Abwassermengen der zukünftigen Jahren nicht prognostizieren könne, es könne genauso gut sein, dass die Abwassermenge nicht wieder sinken würde bzw. sich noch weiter erhöhen würde. Aus diesem Grunde stelle sich die Frage, ob die Gebührensenkung höher als 10 Cent sein könne. Es sei für die Bürger in der heutigen Zeit eine Entlastung, wenn z.B. eine Senkung um 20 – 25 Cent erfolgen würde. Im letzten Jahr sei eine Erhöhung schon nicht unbedingt erforderlich gewesen.

 

GVR C. Siebert erläutert, dass der Verwaltungsvorschlag, die Senkung der Schmutzwassergebühren um 10 Cent im Zusammenhang mit dem Landeszuschuss stehe. Aufgrund einer Änderung des Berechnungsmodells werde die Entlastung der Bürger bei der Schmutzwassergebühr um 10 Cent geringer ausfallen. Dies würde dann durch die Gebührensenkung aufgefangen. Wenn die Einnahmen und Ausgaben wie geplant erfolgen würden, würden 245.000 € mehr erwirtschaftet als an Tilgung gezahlt werden müsse. Dadurch sei ein gewisser Spielrahmen zur Verfügung, jedoch müssten  weniger Darlehen aufgenommen werden, wenn die Gebühren nicht mehr gesenkt würden. Die Gebühren seien die größte Einnahmequelle, da Kanalanschlussbeiträge kaum noch festzusetzen seien. GV W. Weyer weist darauf hin, dass bei Darlehen derzeit Negativzinsen berechnet würden. GVR C. Siebert antwortet, dass dies nicht bei Investitionsdarlehen gelte. GV P. Steimel hat Bedenken, dass durch eine höhere Senkung ggfs. nächstes Jahr wieder eine Erhöhung erfolgen müsse. Außerdem bestehe eine Unterdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung. Es handele sich nicht um einen kostendeckenden Gebührensatz. Es sei sich vor Jahren darauf verständigt worden, dass bei Erhöhungen zumindest die Tilgung erwirtschaftet werden solle. Es sollen keine Darlehen aufgenommen werden, um Darlehen abzuzahlen. Außerdem sei bereits bei der letzten Aggerverbandsversammlung darauf hingewiesen worden, dass der Aggerverband die Umlage erhöhen würde. Sein Vorschlag sei, frühzeitig im Herbst über die Gebührenkalkulation zu beraten. Auch GV T. Glass gibt zu bedenken, dass die Zinsen vermutlich nicht weiter so niedrig bleiben. GVR C. Siebert weist darauf hin, dass dies bei neuen Darlehen bzw. bei Zinsanpassungen Auswirkungen haben könnte.

 

GV C. Richter weist darauf hin, dass ein Großteil der Gebührenüberschüsse dadurch entstanden sei, dass Baumaßnahmen verschoben wurden. Wenn diese Maßnahmen ausgeführt werden, könne außerdem der Zinssatz wieder gestiegen sein. GVR C. Siebert bestätigt, dass nicht nur im Hauptort Much Sanierungsmaßnahmen anstehen sondern auch in den Außenorten. Es sei auch zukünftig mit hohen Sanierungsaufwendungen zu rechnen.

 

GV T. Glass fragt nach, um wie viel sich die Einnahmen reduzieren, wenn die Gebühr um 10 Cent gesenkt werde. GVR C. Siebert antwortet, dass bei einer Senkung von 10 Cent Gebühren in Höhe von 60.000 € weniger eingenommen würden. GVR C. Siebert weist darauf hin, dass bei der Gebührenkalkulation der Schmutzwasserbeseitigung eine Unterdeckung von 170.000 ermittelt worden sei.

 

SB H. Müller gibt zu bedenken, dass die Gebührenpflichtigen durch die Abrechnung bzw. die daraus folgenden Nachzahlungen überlegen würden, wie man Wasser bzw. Gebühren sparen kann. Ggfs. würde sich dann die Abwassermenge wieder reduzieren.

 

GV W. Weyer weist darauf hin, dass die finanzielle Situation durch den Preisanstieg bei Strom, Benzin u. a. schlechter geworden sei und eine Entlastung der Bürger möglich sei und das Abwasserwerk das Geld nicht benötige. GVR C. Siebert erläutert, dass der Gebührenüberschuss aus 2019 in die Gebührenkalkulation 2022 eingebracht worden sei. GV W. Weyer ist der Meinung, dass nach wie vor viele Bürger zu Hause seien (Homeoffice, Urlaub). GVR C. Siebert teilt mit, dass man in 2020 die Abwassermenge auf Corona zurückführen könne, allerdings seien in 2020 die Einschränkungen weitaus größer gewesen. Es handele sich um eine Prognose. Es sei in den letzten Jahren festgestellt worden, dass bei trockenem Wetter viel verbraucht würde. Wenn dieser Sommer jedoch nicht so trocken wird, kann dies Auswirkungen auf die Abwassermenge haben.

 

GV P. Steimel schlägt vor, dass im Herbst eine Gebührenkalkulation vorgelegt wird und die  Bilanz 2021 vorliegen würde, so dass dann über eine weitere Senkung nachgedacht werden könne. Allerdings sei gerade der Baubereich von einer riesigen Preissteigerung betroffen, so dass es schon erfreulich wäre, wenn die Gebühren nicht wieder erhöht werden müssten.

 

GV W. Weyer fragt nach, ob die GUV 2021 bereits vorliegen würde. GVR C. Siebert teilt mit, dass noch keine belastbaren Werte vorliegen würden, da die Abrechnung der Rhenag zum 31.03.2022 erfolgen würde.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührenkalkulation 2023 in der Novembersitzung vorzulegen.


Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der Satzung über die 46. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Much in der vorgelegten Fassung.

 

 


einstimmig