Auszug - Beratung/Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehren Kirchplatz Much  

   
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Gemeinde Much Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.02.2022    
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule -Aula-
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Norbert Büscher erteilt Herrn Mraz, der in Vertretung für die Bürgerinitiative anwesend ist, das Wort.

 

Herr Mraz äußert sich zum Bürgerbegehren und plädiert in Vertretung der Bürgerinitiative für dessen Zulässigkeit.

Er informiert, dass die Bürgerinitiative ebenfalls eine juristischen Rat eingeholt habe, mit dem Ergebnis, dass das Weglassen eines Teils der Kostenschätzung auf der Unterschriftenliste nicht zu einer Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führe.

 

Des Weiteren appelliert er an den Gemeinderat, eine Kompromisslösung (z.B. eine Bepflasterung im Portalbereich mit Natursteinpflaster) zu überdenken.

 

Nach dem Statement äußern alle Fraktionen die Meinung, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist.

 

BM Norbert Büscher erklärt nochmal ausdrücklich, dass es um die Entscheidung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geht.

 

Sollte die Politik eine Kompromisslösung dennoch diskutieren wollen, müsste dies kurzfristig im Fachausschuss beraten werden.

 

 


Beschluss:
Der Rat beschließt:

 

1. Das Bürgerbegehren ist in der vorgelegten Form unzulässig.
2. Den Vertretungspersonen ist die Entscheidung bekannt zu geben.

 


einstimmig