Auszug - Mobilstation am Rathaus  

   
TOP: Ö 3
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.03.2022    
Zeit: 18:01 - 20:13 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Denzer vom Planunsbüro stadtVerkehr stellt die Machbarkeitsstudie „Zentrale Haltestellen auf der Hauptstraße – Mobilstation“ vor.

 

GV Weyer möchte wissen, wer die Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht habe.

 

GVRin Zeilinger erläutert, dass das Thema barrierefreie Haltestellen und Mobilstationen zum Thema Mobilität gehöre, welches die Verwaltung schon seit Jahren beschäftige. Man habe vorrangig die Haltestelle Rathaus und Post untersucht, da diese als zentraler Punkte gelten.

 

Herr Denzer führt an, dass die Barrierefreiheit von Haltestellen Grundvoraussetzung für die Förderung einer Mobilstation sei.

 

GV Weyer fragt an, ob die Förderung bei 100% läge.

 

Herr Denzer erklärt, dass 90 % der anrechenbaren Kosten gefördert würden. Allerdings gäbe es eine Höchstgrenze, so dass man auf eine tatsächliche Förderung  von ca. 80 % komme.

 

GVin Ruiters merkt an, dass die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen sehr wichtig sei und dies aus ihrer Sicht die einzige Möglichkeit sei. Des Weiteren möchte sie wissen, ob die Machbarkeitsstudie mitgefördert werde.

 

Herr Denzer erklärt, dass die Förderung eine Planungspauschale in Höhe von 3-10% enthalte. Sollte lediglich eine Haltestelle barrierefrei umgebaut werden, gebe es keine Fördergrenze.

 

GV Richter führt aus, dass man die Thematik in der CDU-Fraktion intensiv diskutiert habe und aus Sicht der CDU-Fraktion nur Variante 4 in Betracht komme. Diese sei zwar nicht optimal, aber sie sei es Wert, weiter geprüft zu werden. Wichtig sei es, nun die Grundstücksverhältnisse zu klären, um dann auch über Kosten sprechen zu können.

 

GVin Ruiters hält es für wichtig, bereits zum jetzigen Zeitpunkt über Kosten zu sprechen und fragt, wie viel der angesetzten Planungskosten von 50.000 € bereits genutzt wurden.

 

GVRin Zeilinger erklärt, dass bisher kein Geld geflossen sei.

 

GV Scheider fragt an, wie hoch die Planungskosten denn seien.

 

Herr Denzer führt an, dass bisher keine Abschlagsrechnung an die Verwaltung geschickt worden sei, die Kosten für die Machbarkeitsstudie sich aber auf rund 6.000 € belaufen.

 

GV Weyer schlägt vor, ein Gebäude vor dem Rathaus zu errichten, welches im unteren Teil eine Haltestelle und Mobilstation beinhalte und oben auf eine Parkfläche. Alternativ könne er sich auch vorstellen, die Haltestelle vor dem Rathaus zu belassen und die zweite hinter das Rathaus zu verlegen. Ebnefalls halte er es für möglich, die Hauptstraße zukünftig komplett für den Fahrzeugverkehr zu sperren, ausgenommen des Busverkehrs.

 

BG Schäfer entgegenet dem, dass es auch seitens der Verwaltung viele Überlegungen gegeben habe. Eine Führung des Busverkehrs über die Zanderstraße sei jedch aufgrund des geringen Regelquerschnittes sowie der nicht ausreichenden Schleppradien unmöglich. Die Variante 4 sei die einzige Möglichkeit, die er für realisierbar halte ohne noch extremere Einschnitte zu haben.

 

GVin Ruiters merkt an, dass die Sperrung der Hauptstraße jetzt schon teilweise zu Unmut führe und bittet um eine Beschlussformulierung.

 

GV Müller stimmt GVin Ruiters zu, dass die Sperrung der Hauptstraße für den Fahrzeugverkehr keine Lösung sei. Er möchte zudem wissen, ob die Haltestellen auch vom Bügerbus sowie vom Bergischen Hüpfer genutzt werden könne.

 

GVRin Zeilinger bejaht dies und erklärt, dass dies aktuell bereits auch schon der Fall sei.

 

GV Scheider fragt nochmals an, ob es keine Möglichkeiten gebe, mit den bisherigen Haltestellen zu arbeiten bzw. ob man nicht einfach auf den Pausenstellplatz für die Busse verzichten könne.

 

Herr Denzer erläutert, dass eine barrierefreie Umgestaltung der jetzigen Bushaltestellen in Ihrer jetzigen Form nicht möglich seiAuch ein Verzicht auf einen Pausenstellplatz führe zu keiner Änderung im Hinblick auf die Zwangspunkte.

 

GVRin Zeilinger fügt an, dass ein Pausenplatz zwingend erforderlich sei um den Busfahrern auch weiterhin die Möglichkeit eines Toilettenbesuches zu ermöglichen, wie es zum heutigen Zeitpunkt auch bereits der Fall sei.

 

GV Zielinski hält fest, dass es unungänglich ist, die Haltestellen barrierefrei zu gestalten, dass die Anfahrtsmöglichkeit für den Bürgerbus und den Bergischen Hüpfer weiterhin gegeben sein müssen, ein Pausenplatz erforderlich ist und eine Weiterplanung mit der Variante 4, politischer Konsens ist.


Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Prüfung der Variante 4 weiter zu verfolgen und eine Kostenkalkulation zu erstellen.

 


Zustimmung: 7 Ablehnung: 2 Enthaltung: 0