Auszug - Teileinziehung der Gemeindestraße Gemarkung Much, Flur 10, Flustück 72 und Flur 11, Flurstück 86 von Ortsausgang Hevinghausen bis zur Kreuzung am Scheidhof.  

   
TOP: Ö 3
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 01.02.2023    
Zeit: 18:00 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule - Nebenraum Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GVin Claus-Tampier äußert Bedenken hinsichtlich der Wegeeinziehung, da die Strecke in der vergangenheit als Umleitungsstrecke genutzt wurde und bittet um Erläuterung, welche Strecken als Ausweichstrecken dienen sollen.

 

GV Richter merkt an, dass es gemäß Sitzungsvorlage einige Einwände von Bürgern gegen die Teileinziehung der Straße gebe. Des Weiteren sei der CDU-Fraktion ebenfalls aufgefallen, dass die Strecke oftmals als Umgehungsstrecke bei Baumaßnahmen genutzt worden sei. Zudem verlaufe die Strecke recht parallel zur Bundesstraße und man habe in der Vergangenheit gesehen, wie wichtig solche Umgehungsstrecken seien. Daher sollte man von der Teileinziehung erstmal Abstand nehmen und die Entscheidung über den Sachverhalt vertagen sowie den Eingaben der Bürger nochmal nachgehen und einen gemeinsammen Ortstermin abhalten.

 

GV Zielinski möchte wissen, ob dies ein Antrag oder ein Votum sei.

 

GV Richter erklärt, dass es sich um einen Antrag handele.

 

GV Stöcker führt aus, dass das Kartenmaterial unzureichend sei, allerdings werde die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN dem Antrag zustimmen.

 

GV Zielnski möchte von GV Weber wissen, ob die Strecke als Vorrangsroute für den Rettungsdienst genutzt werden.

 

GV Weber erklärt, dass dies zum Beispiel der Fall sei, wenn der Notarzt aus Siegburg komme oder der Rettungswagen von Engelskirchen einen Folgeeinsatz erhalte.

 

BG Schäfer teilt mit, dass seitens der Verwaltung nicht willkürlich eine Strecke ausgewählt worden sei, sondern man den Auftrag aus der Politik erhalten habe, wie man Kosten einsparen könne, da kaum Geld für die notwendigsten Instandhaltungsmaßnahmen vorhanden seien. Aufgrund dieser Tatsache habe die Verwaltung geprüft, welche Straßen einer grundhaften Erneuerung bedürfen und ob die jeweiligen Straßen wirklich benötigt werden. Auftrag der Politik an die Verwaltung sei es dann gewesen, dieses Verfahren einzuleiten, was dementsprechend auch erfolgt sei. Nun sei es Aufgabe der Politik zu entscheiden ob die Teileinziehungbeschlossen werden solle oder nicht.

 

GV Knam führt aus, dass es der CDU-Fraktion bewusst sei, dass dies finanzelle Auswirkungen habe, jedoch vertue man sich nichts, wenn man die Entscheidung vorerst vertage.

 

GV Glass merkt an, dass es auch Anlieger gebe, welche für eine Entwidmung der Straße seien. Die SPD-Frakton würde einer Vertagung allerdings zustimmen.

 

GV Zielinski schlägt vor, dass die Verwaltung zu einem Ortstermin ca. 3 Wochen nach Karneval einlade.


Beschluss:
 

Der Ausschuss beschließt, die Entscheidung zu vertagen und nach Karneval einen Besichtigung vor Ort mit Vertretern der jeweiligen Fraktion durchzuführen.

 


einstimmig.