Aufstellung zur Einbeziehungssatzung für die Ortslage Niedermiebach

Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 den Beschluss zur Offenlage der Einbeziehungssatzung für die Ortslage Niedermiebach gefasst.

„Der Ausschuss beschließt die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.“

Ziel der Einbeziehungssatzung für die Ortslage Niedermiebach ist die Erweiterung eines ansäsigen Betriebes im Gemeindegebiet.

In der Zeit vom 23.09.2021 bis zum 22.10.2021 erfolgte die Offenlage des Entwurfs zur Einbeziehugssatzung für die Ortslage Niedermiebach.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist durch Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. 

Die Veröffentlichung im Internet bzw. die erneute Offenlage im Rathaus findet in folgendem Zeitraum statt:

15.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026

Der Planentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unterhttps://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1-1 einzusehen und können dort heruntergeladen werden.

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs 2 Satz 2 BauGB im Zeitraum der erneuten Offenlage während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden.

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags                                                            08.00 — 12.30 Uhr

                                                                               14.00 — 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags                      08.00— 12.30 Uhr

freitags                                                              08.00— 12.00 Uhr.

Stellungnahmen sollen auf elektronischen Weg abgegeben werden. Diese sind während der Veröffentlichungsfrist an planungsamt@much.de zu senden.

Bei Bedarf können diese auch während der Veröffentlichungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much vorgetragen oder abgegeben werden.

Folgende vorliegende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche Umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vom 09.09.2026 zu den Themen Natur und Landschaft, Biotope und Pflanzen, Tiere und Artenschutz, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, Landschaftsbild sowie Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II vom 09.09.2026 zu möglichen Auswirkungen auf geschützte Tierarten, insbesondere Fledermäuse, Vogelarten und Amphibien, sowie zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.
  • Baugrunduntersuchung und Baugrundbeurteilung vom 02.03.2026 zu den Themen Baugrund und Bodenbeschaffenheit, geologische und hydrogeologische Verhältnisse, Grundwasser, Starkregengefährdung, Wasserschutz sowie Wasserhaltung und Umgang mit Bodenaushub.

Folgende verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen werden bekannt gemacht:

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
    (Bestand und Bewertung der vorhandenen Biotoptypen und Lebensräume, insbesondere des gesetzlich geschützten Nass- und Feuchtgrünlands; mögliche Auswirkungen auf Fledermäuse, Vogelarten und Amphibien; Eingriffe in Gehölz- und Gewässerstrukturen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich, einschließlich der Neuanlage einer Feucht- und Nasswiese, Grünlandextensivierung und Gehölzpflanzungen.)
  • Boden und Fläche
    (Informationen zu Aufbau, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrunds mit Oberboden, Auenlehm, Torf, Bachschotter und verwittertem Schluffstein; Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sowie Maßnahmen zum Bodenschutz, zum Umgang mit Bodenaushub und zur Bodenverbesserung.) Die Baugrunduntersuchung weist außerdem auf die erforderliche entsorgungstechnische Überprüfung des anfallenden Bodenaushubs hin.
  • Wasser
    (Informationen zu den Grundwasserverhältnissen, zur Lage innerhalb der Wasserschutzzone IIB der Wahnbachtalsperre, zum angrenzenden Wahnbach und Eschensiefen, zur Niederschlagsentwässerung und Wasserhaltung sowie zu möglichen Überflutungen bei Starkregen und Maßnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer und zur Vermeidung von Sedimenteinträgen.) Die Baugrunduntersuchung stellte bei den Erkundungen einen oberflächennahen Wasserspiegel fest und weist auf mögliche Staunässe und Schichtwasserbildung sowie Überflutungstiefen von bis zu 0,5 m bei außergewöhnlichem bzw. bis zu 1,0 m bei extremem Starkregen hin.
  • Klima und Luft
    (Baubedingte Staub- und Abgasemissionen, Auswirkungen der Flächenversiegelung auf das Kleinklima sowie mindernde Wirkungen der vorgesehenen Dachbegrünung.)
  • Landschaft und Landschaftsbild
    (Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes durch die geplante Lager- und Produktionshalle und zusätzliche versiegelte Flächen sowie landschaftsbildmindernde Wirkungen der Dachbegrünung und des Erhalts angrenzender Gehölzstrukturen.)
  • Schutzgebiete und geschützte Biotope
    (Informationen zur Lage im Landschaftsschutzgebiet und im Trinkwasserschutzgebiet Wahnbachtalsperre, Schutzzone IIB, sowie zur Betroffenheit eines nach § 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG NRW geschützten Nass- und Feuchtgrünlandbiotops und den hierfür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.)
  • Artenschutz
    (Prüfung möglicher Betroffenheiten insbesondere von gebäudespaltennutzenden Fledermäusen, europäischen Vogelarten und Feuersalamander sowie Festlegung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu Gehölzeingriffen, Beleuchtung, Baulärm, Amphibienhygiene und Gewässerschutz.)

 

Hinweise

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung des Rats den Beteiligten mit.

 

Much, den 16.09.2026

In Vertretung

 

Kerstin Zeilinger,

(Beigeordnete)