Der Ausschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 den Beschluss zur Offenlage der Einbeziehungssatzung für die Ortslage Niedermiebach gefasst.

„Der Ausschuss beschließt die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.“

Ziel der Einbeziehungssatzung für die Ortslage Niedermiebach ist die Erweiterung eines ansäsigen Betriebes im Gemeindegebiet.

In der Zeit vom 23.09.2021 bis zum 22.10.2021 erfolgte die Offenlage des Entwurfs zur Einbeziehugssatzung für die Ortslage Niedermiebach.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist durch Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Die Veröffentlichung im Internet bzw. die erneute Offenlage im Rathaus findet in folgendem Zeitraum statt:

15.09.2026 bis einschließlich 15.10.2026

Der Planentwurf mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1-1 einzusehen und können dort heruntergeladen werden.

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs 2 Satz 2 BauGB im Zeitraum der erneuten Offenlage während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden.

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags                                                            08.00 — 12.30 Uhr

                                                                               14.00 — 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags                      08.00— 12.30 Uhr

freitags                                                              08.00— 12.00 Uhr.

Stellungnahmen sollen auf elektronischen Weg abgegeben werden. Diese sind während der Veröffentlichungsfrist an planungsamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde zu senden.

Bei Bedarf können diese auch während der Veröffentlichungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much vorgetragen oder abgegeben werden.

Folgende vorliegende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche Umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:

  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vom 09.09.2026 zu den Themen Natur und Landschaft, Biotope und Pflanzen, Tiere und Artenschutz, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch, Landschaftsbild sowie Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II vom 09.09.2026 zu möglichen Auswirkungen auf geschützte Tierarten, insbesondere Fledermäuse, Vogelarten und Amphibien, sowie zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Folgende verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen werden bekannt gemacht:

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

(Bestand und Bewertung der vorhandenen Biotoptypen und Lebensräume, insbesondere des gesetzlich geschützten Nass- und Feuchtgrünlands; mögliche Auswirkungen auf Fledermäuse, Vogelarten und Amphibien; Eingriffe in Gehölz- und Gewässerstrukturen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich, einschließlich Neuanlage einer Feucht- und Nasswiese, Grüntandextensivierung und Gehölzpflanzungen.)

  • Boden und Fläche

(Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sowie Maßnahmen ,zum Schutz, zur fachgerechten Behandlung und Wiederverwendung von Boden während der Bauphase.)

  • Wasser

(Lage innerhalb der Wasserschutzzone IIB der Wahnbachtalsperre, Eingriffe in den Eschensiefen, Errichtung eines Regenrückhaltebeckens, Ableitung von Niederschlagswasser sowie Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und zur Vermeidung von Sedinnenteinträgen.)

  • Klima und Luft

(Baubedingte Staub- und Abgasemissionen, Auswirkungen der Flächenversiegelung auf das Kleinklima sowie mindernde Wirkung der vorgesehenen Dachbegrünung.)

  • Landschaft und Landschaftsbild

(Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes durch die neue Lager- und Produktionshalle und zusätzliche versiegelte Flächen sowie landschaftsbildmindernde Wirkung der Dachbegrünung und des Erhalts angrenzender Gehölzstrukturen.)

  • Schutzgebiete und geschützte Biotope

(Lage im Landschaftsschutzgebiet und im Trinkwasserschutzgebiet Wahnbachtalsperre, Schutzzone IIB, sowie Betroffenheit eines nach § 30 BNatSchG und § 42 LNatSchG NRW geschützten Nass- und Feuchtgrünlandbiotops.)

  • Artenschutz

(Prüfung möglicher Betroffenheiten insbesondere von gebäudespaltennutzenden Fledermäusen, europäischen Vogelarten und Feuersalamander sowie Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen zu Gehölzeingriffen, Beleuchtung, Baulärm, Amphibienhygiene und Gewässerschutz.)

Hinweise

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung des Rats den Beteiligten mit.

 

Much, den 14.09.2026

In Vertretung

 

Kerstin Zeilinger,

(Beigeordnete)