Unbedenklichkeitserklärung

Für die Anmeldung eines Gewerbes werden oft Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Wohnsitzgemeinde gefordert.

Die Wohnsitzgemeinde bescheinigt dem Antragsteller, dass er keine Schulden oder Steuerrückstände bei der Wohnsitzgemeinde hat.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis