Unbedenklichkeitserklärung
Für die Anmeldung eines Gewerbes werden oft Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Wohnsitzgemeinde gefordert.
Die Wohnsitzgemeinde bescheinigt dem Antragsteller, dass er keine Schulden oder Steuerrückstände bei der Wohnsitzgemeinde hat.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
