Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen.

Diese erhält ein Kind, wenn es:

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung erhält
  • und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.