Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen.
Diese erhält ein Kind, wenn es:
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung erhält
- und das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.