Wohnberechtigungsschein

Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.

Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.

Zuständig ist der Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241 13-0

Rhein-Sieg-Kreis
 

Anträge bekommen Sie an der Information im Bürgerbüro der Gemeinde Much.