Krankenhilfe

Für Personen, die keine Möglichkeit haben, in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden und die nicht in der Lage sind, die Kosten für eine private Krankenversicherung aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen, kann Krankenhilfe gewährt werden.

Die Leistung wird auf Antrag gewährt.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Mietzahlungen oder Hausbelastungen etc.