Krankenhilfe

Für Personen, die keine Möglichkeit haben, in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden und die nicht in der Lage sind, die Kosten für eine private Krankenversicherung aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen, kann Krankenhilfe gewährt werden.

Die Leistung wird auf Antrag gewährt.

Zuständigkeiten nach Nachnamen:

Buchstaben A – G : Herr John
Buchstaben H – J: Frau Aschenbrenner
Buchstaben K: Frau Gradascevic
Buchstaben L – R: Frau Aschenbrenner
Buchstaben S und St: Herr John
Buchstaben Sch: Frau Gradascevic
Buchstaben T – Z: Frau Hofsümmer

Um auch bei Abwesenheit eine Antwort bekommen zu können, schreiben Sie eine EMail an sozialamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde

Notwendige Unterlagen

  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Mietzahlungen oder Hausbelastungen etc.