Allg. Sozialhilfe SGB XII

Finanzielle Unterstüzung können Bürgerinnen und Bürger vom Sozialamt der Gemeinde Much erhalten, wenn

  • Sie älter als 65 Jahre alt sind oder
  • vorübergehend weniger als 3 Stunden arbeitsfähig sind und keinen Anspruch auf Leistungen nach den Vorschriften des SGB II haben
  • und die finanziellen Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Teil erfüllen.

Sie können sich gerne von den Mitarbeiterinnen des Sozialamtes beraten lassen.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Personen, die die v. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, können beim zuständigen Jobcenter nachfragen.

Notwendige Unterlagen