Allg. Sozialhilfe SGB XII

Finanzielle Unterstüzung können Bürgerinnen und Bürger vom Sozialamt der Gemeinde Much erhalten, wenn

  • Sie älter als 65 Jahre alt sind oder
  • vorübergehend weniger als 3 Stunden arbeitsfähig sind und keinen Anspruch auf Leistungen nach den Vorschriften des SGB II haben
  • und die finanziellen Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Teil erfüllen.

Sie können sich gerne von den Mitarbeiterinnen des Sozialamtes beraten lassen.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Zuständigkeiten nach Nachnamen:

Buchstaben A – G : Herr John
Buchstaben H – J: Frau Aschenbrenner
Buchstaben K: Frau Gradascevic
Buchstaben L – R: Frau Aschenbrenner
Buchstaben S und St: Herr John
Buchstaben Sch: Frau Gradascevic
Buchstaben T – Z: Frau Hofsümmer

Um auch bei Abwesenheit eine Antwort bekommen zu können, schreiben Sie eine EMail an sozialamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde

Personen, die die v. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, können beim zuständigen Jobcenter nachfragen.

Notwendige Unterlagen