Grundsicherung für ältere und behinderte Menschen

Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII, 4. Kapitel, für Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die auf Dauer erwerbsunfähig sind oder in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt sind, sowie Leistungen für Personen über 65 Jahre, deren Einkommen und Vermögen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt

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