Aufstellung der 3. Erweiterungssatzung für die Ortschaft Neßhoven Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 08.11.2023, sowie der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 13.12.2023 folgenden Beschluss zur Offenlage mit dem Entwurf zur 3. Erweiterung der Ortschaft „Neßhoven“ gefasst:

„Der Ausschuss empfiehlt/der Rat beschließt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen.“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.

Ziel der Erweiterung ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken im Gemeindegebiet.

Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung der Satzung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.

Der Entwurf der 3. Erweiterungssatzung für die Ortschaft Neßhoven, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, sowie die Artenschutzprüfung I liegt gemäß § 3 Abs. 2 und  § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

11.03.2024 bis zum 12.04.2024

offen und kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Much, Hauptstr. 57, Flur des Fachbereiches 3 im 1. Stock, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags                                                      8.00 – 12.30 Uhr
                                                                      14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags              8.00 – 12.30 Uhr
                        
freitags                                                       8.00 – 12.00 Uhr.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.much.de/zukunft/bauleitplanungen/test eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung der Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.


Much, den 27.02.2024

In Vertretung


Karsten Schäfer
Beigeordneter

 

Planurkunde

Nesshoven

Begründung

Offenlage

Übersichtsplan