Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.11„Much-Kutzbach“ Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 sowie der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 13.12.2023 den Beschluss zur Offenlage der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.11„Much-Kutzbach“ gefasst.
„Der Ausschuss empfiehlt/der Rat beschließt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen.“
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.11„Much-Kutzbach“ ist die Anpassung der Festsetzungen zu Einfriedungen.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.
Umweltbezogenen Informationen liegen nicht mit aus, da es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung des Bebauungsplanes handelt und diese daher nicht erforderlich sind.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.11„Much-Kutzbach“, bestehend aus den textl. Festsetzungen sowie der Begründung, liegen in der Zeit vom
19.02. bis zum 22.03.2024
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Much, Hauptstr. 57, Flur des Fachbereiches 3 im 1. Stock, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung/ eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt, vorgebracht werden. muchde
Stellungnahmen die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.
Much, den 07.02.2024
In Vertretung
Karsten Schäfer
(Beigeordneter)