abflusslose Gruben

Eine abflusslose Sammelgrube ist neben der Kleinkläranlage eine Möglichkeit der dezentralen Abwasserentsorgung auf Grundstücken, welche nicht mit dem Kanalnetz der Gemeinde verbunden sind. Abflusslose Gruben stellen grundsätzlich ein Provisorium dar, dass nur übergangsweise bis zur Sanierung der vorhandenen Abwasserbeseitigungsanlage bzw. den Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz betrieben werden darf.
 
Die Gestattung für Bau und Betrieb muss schriftlich beim Abwasserwerk der Gemeinde Much beantragt werden. Die Entleerung darf nur durch das von der Gemeinde beauftragte Fachunternehmen durchgeführt werden.

Die Gebühren für die Entsorgung des Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben werden nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Much (§ 15 (c)) erhoben.

Rechtsgrundlagen nach Ortsrecht

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Much