Ablauf von Ruhefristen bei Reihengräbern auf den Friedhöfen in Much, Marienfeld, Kreuzkapelle und Hetzenholz

Auf den vorgenannten Friedhöfen werden nachstehende Reihengräber, deren Ruhefrist zum Jahresende abläuft, im Frühjahr nächsten Jahres eingeebnet:

Friedhof

Grab-Nr.

Verstorbene/r Name

Verstorbene/r Vorname

Much

28/01/018

Kurtenbach

Maria

Much

28/01/020

Malalla

Hamid

Much

28/01/022

Galonska

Amanda

Marienfeld

06/02/004

Ludwig

Alfred

Kreuzkapelle

01/06/008

Schaller

Erika

Kreuzkapelle

01/06/009

Hoppe

Günter

Hetzenholz

01/01/013

Rüßler

Pascal

Hetzenholz

01/01/014

Bungart

Else

 

Gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung wird hiermit auf den Ablauf der Ruhefrist und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.

Die Angehörigen werden gebeten, bis spätestens zum 31.01.2027 die Räumung der Gräber vorzunehmen. Nach dieser Frist noch vorhandene Grabmale, Einfassungen, Pflanzen und sonstige Bestandteile der Grabstätte gehen gemäß § 35 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung in das Eigentum der Gemeinde über. Der Wiederankauf einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen das Friedhofsamt, Frau Kreuzer Switala, Tel. 02245-6825 oder Frau Ludwig-Harth, Tel. 02245-6849, gerne zur Verfügung.


Much, den 02.10.2026

gez.

Karsten Schäfer
Bürgermeister