Abmeldung eines Wohnsitzes

Bei einem Umzug erfolgt die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes automatisch mittels Datenübertragung durch die Anmeldung am neuen Wohnort.

Sie müssen sich nur abmelden, wenn:

  • Sie ins Ausland verziehen (Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers muss vorgelegt werden),
  • Ihren Nebenwohnsitz auflösen (Abmeldung des Nebenwohnsitzes erfolgt immer am Hauptwohnsitz!) oder - kein fester Wohnsitz mehr besteht.

Notwendige Unterlagen

  • Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers bei Umzug ins Ausland

Allgemeine Gebühren-Informationen

gebührenfrei

Allgemeine Rechtsgrundlagen