Abmeldung eines Wohnsitzes
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon | |
|---|---|---|
| Büth-Schnelle, Manuela | 02245 68-52 | |
| Schindler, Birgit | 02245 68-20 | |
| Weißenberg, Edith | 02245 68-62 |
Bei einem Umzug erfolgt die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes automatisch mittels Datenübertragung durch die Anmeldung am neuen Wohnort.
Sie müssen sich nur abmelden, wenn:
- Sie ins Ausland verziehen (Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers muss vorgelegt werden),
- Ihren Nebenwohnsitz auflösen (Abmeldung des Nebenwohnsitzes erfolgt immer am Hauptwohnsitz!) oder - kein fester Wohnsitz mehr besteht.
Notwendige Unterlagen
- Terminvereinbarung
- Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers bei Umzug ins Ausland
Allgemeine Gebühren-Informationen
gebührenfrei
