Altersjubiläen

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Heiden, Hannah02245 68-11

Unter Altersjubiläen fallen alle Geburtstage zu dem 80. und 90. Lebensjahr sowie ab dem 95.
bis über 100. Lebensjahr und mehr. Zu diesen Geburtstagen übermittelt der Bürgermeister oder
einer seiner Stellvertreter Glückwünsche.

Ab dem 100. Geburtstag wird ein Glückwunschschreiben des Herrn Bundespräsidenten beantragt.
Dieses wird vorab mit dem Jubilar abgeklärt, ob dieses gewünscht wird oder nicht.

Die Sekretärin des Bürgermeisters fragt vor dem Geburtstag bei den Jubilaren telefonisch oder
schriftlich nach, ob ein Besuch des Bürgermeisters oder einer seiner Vertreter gewünscht
wird. Wird aus gesundheitlichen Gründen kein Besuch gewünscht, bekommt der/die Bürger/in die
Geburtstagsglückwünsche (Urkunde) auf postalischen Weg zugesandt.

Da der Gemeindeverwaltung nicht alle Geburtstage bekannt
sind, teilen Sie dem Vorzimmer bitte entsprechende Jubiläen mit.