Arbeitssicherheit

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Gemäß § 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewendet werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Der Betriebsarzt hat die Aufgabe, die Gemeinde Much beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, die Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich die Gemeinde Much eines privaten überbetrieblichen Dienstes von Betriebsärzten/Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Dieser stellt im Rahmen eines vertraglich festgelegten Stundenkontingents je einen Betriebsarzt bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Der Betriebsarzt führt regelmäßig Untersuchungen der Mitarbeiter/innen durch, bietet Sprechstunden an und nimmt Begehungen der Arbeitsstätten vor.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt ebenfalls regelmäßig Arbeitsstättenbegehungen durch, teilt festgestellte Mängel mit, schlägt Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und wirkt auf deren Durchführung hin. Ferner wird er beratend bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Arbeitsergonomie tätig.

Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Personalrat zusammenzuarbeiten.

Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind zusätzlich Sicherheitsbeauftragte (Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung) bestellt, die die Aufgabe haben, die in ihrem Bereich befindlichen Gebäude und Anlagen der Gemeindeverwaltung zu überwachen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden.

Allgemeine Rechtsgrundlagen