Asylbewerberleistungsgesetz

Asylsuchende und Leistungsberechtigte gemäß § 1 AsylbLG erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen sicherstellen können. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung ist eine Zuweisung durch die Bezirksregierung Köln zur Gemeinde Much und der Wohnsitz in Much.

Zuständigkeiten nach Nachnamen:

Buchstaben A – E:      Julia Aschenbrenner
Buchstaben F – K:      Nadine Gradascevic
Buchstaben L – Z:      Peter John

Notwendige Unterlagen

  • gültige Ausweisdokumente
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen

Allgemeine Rechtsgrundlagen

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