Asylbewerberleistungsgesetz

Asylsuchende und Leistungsberechtigte gemäß § 1 AsylbLG erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen sicherstellen können. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung ist eine Zuweisung durch die Bezirksregierung Köln zur Gemeinde Much und der Wohnsitz in Much.

Notwendige Unterlagen

  • gültige Ausweisdokumente
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen

Allgemeine Rechtsgrundlagen

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